Geschichte der Grenze in Hötensleben

Hauptaufgabe der DDR-Sperranlagen

 

...an der innerdeutschen Grenze war die Vereitelung von Fluchtversuchen der eigenen Bevölkerung. Das unterscheidet sie von allen Grenzbefestigungen wie Limes, Chinesische Mauer, den Grenzen USA - Mexiko und Israel - Palästina, die bei allen damit verbundenen Problemen der Gefahrenabwehr von außen dienen.

 

Zum Grenzsperrsystem der DDR gehörten:

 

  • Transport- und Volkspolizei, die Fluchtwillige weit im Hinterland, z.B. in Bahnhöfen festnahmen.
  • Der ca. 5 km breite, streng kontrollierte Streifen des „Sperrgebietes" mit seinen für die Bewohner eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten.
  • Der zwischen Sperrgebiet und Grenze liegende 250 bis ca. 1500 m breite „Schutzstreifen". Hier durfte es keine Siedlungen und Betriebe geben und hier sollten die Grenztruppen „Republikflüchtige" stellen. Er war „freundseitig" mit dem „GSSZ" (3) und „feindseitig" mit der „Grenzzaun" (14) abgesperrt (im Ortsbereich Grenzmauer 13). Mit Hilfe der „freundseitig" an den beiden Zäunen befindlichen „Spurensicherungsstreifen" (2), (10) sollte festgestellt werden, wo sich der Flüchtende befand. Bei Alarmauslösung aktivierte der Führungsoffizier im Führungsturm (8) die „Alarmgruppe". Diese hatte sich dort, wo der Flüchtende zu erwarten war, in Doppelposten auf dem „Kolonnenweg" (9) aufzustellen und ihn dann auf dem „Sicht- und Schussfeld" (6) „vorläufig festzunehmen oder zu vernichten".

 

Wegen der grenznahen Ortsbebauung (z.T. direkt an die Grenzanlagen) konnte der vorgeschriebene Mindestabstand des GSSZ (3) zur Grenze nicht eingehalten werden. Diese Stelle des „Schutzstreifens" wurde deshalb durch eine zusätzliche Sichtblendmauer (1), zwei „Lichttrassen" (1), (7), geringere Abstände der Beobachtungstürme, Grenzmauer (12) statt Grenzzaun (14) sowie Panzerhöcker (11) verstärkt. Der „Ausbau vor Ortschaften" entsprach dem an der Berliner Sektorengrenze und ist eine Besonderheit an der innerdeutschen Grenze. Am Turm auf dem Hügel (8) ist der für die offene Landschaft typische „normale pioniertechnische Ausbau" zu erkennen. Er besaß eine geringere Ausbaudichte und war im Wesentlichen durch land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen (5) zwischen „GSSZ" (3) und Sicht- und Schussfeld (6) gekennzeichnet.

 

Die Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze bei Hötensleben 1989

Lageplan

Größere Ansicht

 

  1. „Sichtblendmauer", Bewegungs- und Sichthindernis, 3 m hoch, mit Lichttrasse

  2. „K2", Erdstreifen zur Erkennung von Fußspuren, 2 m breit

  3. „Grenzsicherungs- und Signalzaun" (GSSZ), aus Streckmetall und Signaldrähten, 2,40 m hoch

  4. Hundetrasse

  5. Land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fläche

  6. „Sicht- und Schussfeld" für „ungehinderte Sicht- und Feuerführung"

  7. „Lichttrasse"

  8. „Führungsstelle" für den 17 km langen Grenzabschnitt

  9. „Kolonnenweg", Fahrweg aus gelochten Betonplatten

  10. „K6", Erdstreifen zur Erkennung von Fußspuren, 6 m breit

  11. „Panzer- Höcker", Stahlhöcker als Kfz- Hindernis

  12. Wassergraben (Brauchwasserzulauf zur Zuckerfabrik), als Kfz - Hindernis

  13. „Grenzmauer", mit Griffabweiser - Rohr, 3,4 m hoch, außerhalb des Ortes Grenzzaun.

  14. Grenzzaun aus Streckmetall

  15. „vorgelagertes Hoheitsgebiet" mit DDR - Grenzsäule.

  16. Schild „Bachmitte ist Grenze, Bundesgrenzschutz" Brücke der Straße nach Schöningen